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   BVerwG, 30.10.2009 - 9 A 24.09 (9 A 71.07)   

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https://dejure.org/2009,22856
BVerwG, 30.10.2009 - 9 A 24.09 (9 A 71.07) (https://dejure.org/2009,22856)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.2009 - 9 A 24.09 (9 A 71.07) (https://dejure.org/2009,22856)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 9 A 24.09 (9 A 71.07) (https://dejure.org/2009,22856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Verweigerung der Stattgebung eines Antrags auf Verlegung eines Verhandlungstermins mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 2
    Vereinbarkeit einer Verweigerung der Stattgebung eines Antrags auf Verlegung eines Verhandlungstermins mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2009 - 9 A 24.09
    Denn ein wie hier nur vorsorglich gestellter Beweisantrag löst die Bescheidungspflicht nach § 86 Abs. 2 VwGO nicht aus (Urteil vom 26. Juni 1968 BVerwG 5 C 111.67 BVerwGE 30, 57 ; stRspr).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Auch diese Darlegung muss innerhalb der Frist des § 152a Abs. 2 Satz 1 VwGO erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 9 A 24.09 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 32.10

    Abgabe für den Deutschen Weinfonds; Aufgaben des Weinfonds; Marketing;

    Das Berufungsgericht hat sie im Urteil beschieden, wie es bei "hilfsweise", also vorsorglich gestellten Beweisanträgen zulässig ist (Beschluss vom 30. Oktober 2009 - BVerwG 9 A 24.09 - juris Rn. 4; Bamberger, in: Wysk, VwGO, Kommentar 2011, § 86 Rn. 28).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 5.11

    Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung

    Das Berufungsgericht hat sie im Urteil beschieden, wie es bei "hilfsweise", also vorsorglich gestellten Beweisanträgen zulässig ist (Beschluss vom 30. Oktober 2009 - BVerwG 9 A 24.09 - juris Rn. 4; Bamberger, in: Wysk, VwGO, Kommentar 2011, § 86 Rn. 28).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 11.11

    Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung

    Das Berufungsgericht hat sie im Urteil beschieden, wie es bei "hilfsweise", also vorsorglich gestellten Beweisanträgen zulässig ist (Beschluss vom 30. Oktober 2009 - BVerwG 9 A 24.09 - juris Rn. 4; Bamberger, in: Wysk, VwGO, Kommentar 2011, § 86 Rn. 28).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 3.11

    Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung

    Das Berufungsgericht hat die Beweisanträge im Urteil beschieden, wie es bei "hilfsweise", also vorsorglich gestellten Beweisanträgen zulässig ist (Beschluss vom 30. Oktober 2009 - BVerwG 9 A 24.09 - juris Rn. 4; Bamberger, in: Wysk, VwGO, Kommentar 2011, § 86 Rn. 28).
  • BVerwG, 16.04.2020 - 9 B 66.19

    Verspätetes Vorbringen im Sinne des § 6 UmwRG

    Dies erfordert bereits der Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2019 - 9 A 13.18 - juris Rn. 134 und Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 9 A 24.09 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 5 LA 149/13

    Begriff der besonderen Lebensgefahr im Sinne des § 37 Abs. 1 S. 1 BeamtVG;

    Nur unbedingt gestellte Beweisanträge zwingen das Gericht zu einer Entscheidung nach § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.10.2009 - BVerwG 9 A 24.09 -, juris Rn 4; Beschluss vom 19.10.2011 - BVerwG 8 B 37.11 -, juris Rn 13; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 86 Rn 19).
  • VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504

    Klage auf Erteilung einer unbefristeten Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge im

    Ein solcher Beweisantrag löst aber die Bescheidungspflicht des § 86 Abs. 2 VwGO nicht aus (BVerwG vom 26.6.1968 BVerwGE 30, 57/58; vom 30.10.2009 Az. 9 A 24/09 RdNr. 4; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 19 ZB 08.520 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 13 B 1666/09

    Anhörungsrüge im Zusammenhang mit einer erteilten DDR-Gewerbeerlaubnis; Verbot

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2009 9 A 24.09 u.a., juris.
  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 ZB 11.30229

    Grundsätzliche Bedeutung nicht in der erforderlichen Weise dargelegt

    Dass solche Beweisanträge nicht unbedingt gestellt sind, entbindet das Gericht lediglich von der verfahrensrechtlichen Pflicht des § 86 Abs. 2 VwGO, über sie vorab durch Gerichtsbeschluss zu entscheiden (BVerwG vom 30.10.2009 Az. 9 A 24/09 u.a.; BVerwG vom 26.6.1968 BVerwGE 30, 57/58), nicht aber von den sonst für die Behandlung von Beweisanträgen geltenden verfahrensrechtlichen Bindungen, wenn sie sich als erheblich erweisen (BVerfG vom 22.9.2009 Az. 1 BvR 3501/08; siehe auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 86 zu § 86).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 14 ZB 11.30006

    Kein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung von in

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